Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 15.09.2022 haben sich die erschienenen Vereinsmitglieder einstimmig für die Satzungsänderung ausgesprochen.
Einziger Tagesordnungspunkt war wg. anstehender Vereinsauflösung
Änderung der Satzung in § 16.
16 Abs. 2 a) und b) entfallen ersatzlos. Abs. 3 wird zu Abs. 2 und soll nun wie folgt lauten:
„Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.“
Abs. 4 wird zu Abs. 3“
Nach Übernahme in das Vereinsregister wird die neue Satzung gültig.
Anschließend wird fristgerecht und satzungskonform erneut eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.